1. Was passiert, wenn ich kein Testament habe?

In diesem Fall greift die gesetzliche Erbfolge. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist in den §§ 1924 ff klar geregelt, wer und auch wie viel man erbt.

2. Wann sollte ich ein Testament verfassen?

Ein Testament ist immer dann sinnvoll, wenn Sie das Vermögen in „Ihrem eigenen Sinne“ verteilen möchten und dies nicht der gesetzlichen Erbfolge entspricht. Also zum Beispiel, wenn Sie einen Menschen bedenken möchten, der nicht mit Ihnen verwandt ist. Oder wenn Sie einen Teil des Besitzes einer gemeinnützigen Einrichtung vermachen wollen.

3. Testamentsänderungen

Sie können Ihren letzten Willen jederzeit ändern. Um spätere Unklarheiten zu vermeiden sollten Sie jedoch darauf achten, dass tatsächlich nur EIN Testament existiert. Vernichten Sie also eventuell existierende überholte Versionen.

4. Was bedeutet „testierfähig“?

Ab dem 16. Lebensjahr ist eine Person gemeinhin testierfähig. Mit Hilfe eines Notars darf sie dann ihren letzten Willen rechtsgültig niederschreiben. Nach Vollendung des 18. Lebensjahrs ist das auch ohne Notar möglich.

Bei fortgeschrittener Demenz o.Ä. kann man seine Testierfähigkeit verlieren. Schwierig wird es immer dann, wenn ein Testament aus diesem Grund angefochten wird. Denn dann liegt es beim Testamentsanfechter zu beweisen, dass der Verstorbene nicht testierfähig war.

Für den Verfasser gilt daher: lieber von vornherein auf Nummer sicher gehen und die Testierfähigkeit bereits im Vorfeld von einem Arzt bzw. Neurologen bestätigen lassen.

5. Notar: ja oder nein?

Ein Notar stellt sicher, dass Ihr Testament rechtlich einwandfrei ist. So wird Ihr letzter Wille „offiziell“ beurkundet und Sie vermeiden in vielen Fällen unnötigen Streit zwischen den Hinterbliebenen.

Aber: Ein Notar kostet natürlich Geld. Wenn Sie deshalb lieber auf seine Dienste verzichten möchten, sollten Sie ein paar Dinge beachten:

  1. Machen Sie auf den ersten Blick sichtbar, dass es sich bei dem Schriftstück um Ihr Testament handelt, z.B. mit der Überschrift: „Mein letzter Wille“
  2. Geben Sie Ort und Datum an
  3. Unterschreiben Sie das Testament
  4. Und der wichtigste Punkt: Ein Testament muss handgeschrieben sein. Verfassen Sie es niemals auf einem Computer. Im Zweifelsfall kann ein Gutachter nach Ihrem Tod sonst nicht feststellen, ob das Testament tatsächlich aus Ihrer Feder stammt.

Für eine weitere Beratung zu diesem Thema können Sie sich auch an spezielle Fachanwälte für Erbrecht wenden.

6. Was darf ich in meinem Testament verfügen?

Grundsätzlich können Sie jede Person oder Organisation als Erben eintragen. Das Erbe darf dabei jedoch nicht an „sittenwidrige“ Bedingungen geknüpft werden.

Zudem gilt: Ehegatten, Lebenspartner (in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft) sowie Kinder und Enkel erhalten immer einen gesetzlichen Pflichtanteil.

7. Testament sicher aufbewahren

Weder Aktenschrank noch Safe sind die richtigen Aufbewahrungsorte für dieses wichtige Schriftstück. Denn wer garantiert, dass es nach Ihrem Tod nicht einfach vernichtet wird, z.B. weil der Finder mit „seinem Erbanteil“ nicht einverstanden ist?

Hinterlegen Sie das Testament daher am besten direkt beim Nachlassgericht.